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Übergangsgeneration 50+

Rentenzuschlag für über 50-jährigen Arbeitnehmenden

Die Senkung des Umwandlungssatzes wird grosszügig kompensiert. Obwohl nur rund ein Sechstel der Erwerbstätigen von der Senkung des Umwandlungssatzes direkt betroffen ist, erhalten rund 50 Prozent der Übergangsgeneration (Ü50) einen Rentenzustupf.

«Rund 75 Prozent aller Frauen der Übergangsgeneration, die neu eine Altersrente beziehen, erhalten durch die Reform einen Rentenzuschlag.»

Isabelle arbeitet seit vielen Jahren mit einem 60%-Pensum als Assistentin in einem KMU und verdient 53’000 Franken im Jahr. Sie feiert dieses Jahr ihren 60. Geburtstag. Mit der Reform wird ihre Rente bis zur Pension um 15% steigen, dank des vollen Rentenzuschlags von 2’400 Franken pro Jahr.

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Der Rentenzuschlag ist gut begründet

Betroffene der Übergangsgeneration haben in den verbleibenden Jahren zwischen der Senkung des Umwandlungssatzes und ihrer Pensionierung kaum mehr die Möglichkeit, mehr Kapital anzusparen. Der Rentenzuschlag federt die Senkung des Umwandlungssatzes ab, auch für jene Versicherten mit tieferen Renten, deren Umwandlungssatz bereits vor der BVG-Revision gesenkt wurde, weil sie im BVG überobligatorisch versichert sind.

Dazu werden Arbeitnehmende über 50 auf dem Arbeitsmarkt gestärkt. Die tieferen BVG-Beiträge senken für sie das Risiko, arbeitslos zu werden. Die Chancen, auch mit über 50 einen neuen Job zu finden, steigen.

Die BVG-Revision stoppt die systemfremde Umverteilung von Erwerbstätigen zu den Rentnerinnen und Rentnern. Die Übergangsgeneration muss keine Rentenkürzungen befürchten, bestehende Renten werden nicht angetastet und die Reform hilft auch, den «Gender Pension Gap» spürbar zu verringern. Frauen profitieren zurecht überdurchschnittlich vom Rentenzuschlag, Koordinationsabzug und Senkung der Eintrittsschwelle.

Deshalb: JA zur BVG-Reform!

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