Der Rentenzuschlag ist gut begründet
Betroffene der Übergangsgeneration haben in den verbleibenden Jahren zwischen der Senkung des Umwandlungssatzes und ihrer Pensionierung kaum mehr die Möglichkeit, mehr Kapital anzusparen. Der Rentenzuschlag federt die Senkung des Umwandlungssatzes ab, auch für jene Versicherten mit tieferen Renten, deren Umwandlungssatz bereits vor der BVG-Revision gesenkt wurde, weil sie im BVG überobligatorisch versichert sind.
Dazu werden Arbeitnehmende über 50 auf dem Arbeitsmarkt gestärkt. Die tieferen BVG-Beiträge senken für sie das Risiko, arbeitslos zu werden. Die Chancen, auch mit über 50 einen neuen Job zu finden, steigen.